Häufig gestellte Fragen

Die RQTH wird nur in Frankreich anerkannt. Um Ihre Rechte im Zusammenhang mit Ihrer Behinderung in Deutschland gelten zu lassen, müssen Sie nach der Unterzeichnung Ihres Arbeitsvertrages beim Landratsamt einen Antrag stellen. Die Behörde wird prüfen ob Ihnen einen Behinderungsgrad anerkannt werden kann.

Als Grenzgänger müssen Sie bei einer deutschen Krankenkasse versichert sein. Aber Sie können weiterhin in Frankreich mit Ihrer Krankenversichertenkarte (Carte Vitale) zum Arzt oder Apotheker gehen. In der Praxis ändert sich für Sie nichts. Es gibt dafür ein Abkommen zwischen beiden Ländern.

Dafür gibt es auch ein Abkommen zwischen beiden Länder. Sie bekommen von Ihrem deutschen Arbeitgeber keinen Steuerabzug von Ihrem Lohn. Sie müssen Ihr Einkommen in Frankreich angeben und dort direkt Ihre Steuern an das französische Steueramt zahlen.

Nein, es handelt sich um eine persönliche Information. Sie können selber entscheiden ob Sie Ihren Arbeitgeber darüber informieren wollen oder nicht.

Nicht unbedingt. Der Bruttostundensatz des Mindestlohns beträgt 10,03 € in Frankreich und 9,35 € in Deutschland. Für einen Vollzeitbeschäftigten beträgt die durchschnittliche Wochenarbeitszeit in Deutschland 40 Stunden, während sie in Frankreich 35 Stunden beträgt. Dies hängt von der Position und den Arbeitsbedingungen ab.

Ja, die Rentenbeiträge werden, wie in Frankreich, von Ihrer Gehaltsabrechnung abgezogen. Sie erhalten eine Rente aus allen Ländern, in denen Sie mindestens ein Jahr lang Beiträge gezahlt haben. Jedes Land zahlt eine Teilrente, die auf der Grundlage der Beitragszeiten in diesem Land berechnet wird. In Deutschland ist das gesetzliche Alter 67 Jahre und die Mindestbeitragsdauer beträgt 5 Jahre. Die deutsche Rente kann daher erst bezogen werden, wenn Sie dieses Alter erreicht haben.

Als Arbeitssuchender gibt es einige Beihilfen, die auch für Deutschland gewährt werden können. Aber dies hängt von der individuellen Situation jedes Einzelnen ab. Dies sollte mit Ihrem Arbeitsberater/-vermittler oder Jobcoach besprochen werden.

Sie können sich an Ihren Jobcoach oder den SPT (Service de Placement Transfrontalier) in Kehl wenden, der Sie bei diesem Verfahren unterstützen kann.

Ihr Jobcoach kann Ihnen beim Korrekturlesen des Inhalts helfen, aber er ist kein Jurist. Wenn mit Ihrem Arbeitgeber bestimmte Klauseln vereinbart wurden, ist es am Besten, einen Rechtsexperten zu Rate zu ziehen. Die Webseite für Grenzgänger „Frontaliers Grandest“ enthält viele nützliche Informationen und kann Ihnen weiterhelfen. Sie können ihre Frage direkt unter diesem Link senden:
https://www.frontaliers-grandest.eu/fr/contactez-nous/juridique